Verein - Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge entsprechen der folgenden Auflistung
(Stand 06. März 2009 - Beschluss der Mitgliederversammlung)
I. Aufnahmegebühr (einmalig) und jährliche Mitgliedbeiträge
1. Aufnahmegebühr 35.-- Euro
Bei passiven Mitgliedern und Aktiven der Sparte AIKIDO wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
2. Der Beitrag für passive Mitgliedschaft beträgt: 15.-- Euro
3. Die nach Altersgruppen gestaffelten Jahresbeiträge betragen derzeit:
a) 01 bis 14 Jahre (bis vollendetes 14. Lebensjahr): 60 Euro
b) 15 bis 18 Jahre (bis vollendetes 18. Lebensjahr): 66 Euro
c) ab dem 18. Lebensjahr : 84 Euro
d) Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistenden (Nachweis jährlich erforderlich): 66 Euro
Bei Eintritt zum 2. Halbjahr (z.B. nach Anfängerkurs) ist im Eintrittsjahr nur der halbe Jahresbeitrag fällig!
4. Familienbeitrag:
Eine Familienmitgliedschaft liegt vor, wenn mindestens drei Personen einer Familie Mitglieder sind. Somit zahlen zwei Mitglieder den vollen Beitrag, das dritte Mitglied den halben Beitrag. Jedes weitere Familienmitglied wird beitragsfrei geführt.
II. Zahlungsmöglichkeiten:
1. Einzugsermächtigung
2. Überweisung:
Bei Fälligkeit ist der Beitrag auf das Konto des JUDO CLUB HORB einzuzahlen.
Konto-Nr.: 605900 Bankleitzahl: 642 510 60 bei der Kreissparkasse Horb
III. Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Beendigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich für den Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist erfolgen.
Sonstige Gebühren: Stand 2012
Gebühren für Gürtelprüfungen / pro Prüfling
(von weiß-gelb bis orange-grün): 10.-- Euro
(von grün bis braun) : 13.-- Euro (Die höhere Prüfungsgebühr ergibt sich daraus, dass für Grün- bis Braungurte ein zweiter Prüfer organisiert werden muss, für den zusätzlich Prüferspesen lt. WJV-Ordnung bezahlt werden müssen.
Anfängerkursgebühren: 60 Euro